MIA® WhisBlow
Das Whistleblow-Management-System der Naschwelt GmbH
Vertrauenswürdig, strukturiert, anonym!
Worum geht es?
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Meldung im Sinne des deutschen Hinweisgeberschutzgesetz direkt zu erfassen und auf Wunsch anonym zu übertragen.
Alternativ stehen Ihnen weitere interne Meldewege und externe Meldestellen zur Verfügung. Lesen Sie dazu: Weitere Meldewege bei Ihrer Meldestelle der Naschwelt GmbH.
Allgemeine Hinweise
Die Whistleblowing Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) zum Schutz von Hinweisgebern hilft,
- Verstöße gegen das EU-Recht aufzudecken und zu unterbinden,
- die Rechtsdurchsetzung zu verbessern,
- Hinweisgeber vor zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Wer kann Informationen über Verstöße melden oder offenlegen?
- Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis bei der Naschwelt GmbH
- Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist
- Beschäftigte in einem Leiharbeitsverhältnis
- Beschäftigte in einem Praktikum
- Stellenbewerber und -bewerberinnen
- Selbstständige, die Dienstleistungen für Naschwelt erbringen
- Freiberuflich Arbeitende
- Beauftragte Unternehmen und beauftragte Sub-Unternehmen
- Zulieferunternehmen und deren Beschäftigte
Der persönliche Anwendungsbereich soll weit gefasst sein und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über potentielle Verstöße bei der Naschwelt GmbH erlangt haben.
Was gilt als Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes für Naschwelt?
- Missstände und Verstöße bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Verstöße gegen die Vorgaben zum Umweltschutz
- Verstöße gegen die Regelungen des Verbraucherschutzes
- Verstöße gegen die Vorgaben zum Datenschutz
- Verstöße gegen Strafvorschriften
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende EU-Rechtsakte
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane sind
Was gilt nicht als Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes für Naschwelt?
- Alle Verstöße, die nicht die Naschwelt GmbH betreffen
- Alle gefühlten Verstöße, die im oberen Teil ungenannt bleiben
Sie haben grundsätzlich für alle Meldungen immer alternativ die Möglichkeit, eine behördliche Meldestelle zu kontaktieren.
Wer ist eigentlich „INSIGMA“?
Die INSIGMA IT Engineering GmbH betreibt die Meldestelle der Naschwelt GmbH gemäß der rechtlichen Anforderungen als Dienstleistung. Alle Meldungen werden von INSIGMA-Mitarbeitern bearbeitet und pseudonymisiert. Alle Daten werden verschlüsselt und gesichert abgespeichert. Die Aufbewahrung berücksichtigt die Fristen gemäß DSGVO. Ein Datenaustausch zwischen INSIGMA und Naschwelt GmbH erfolgt nur im Rahmen des gesetzlich festgelegten Umfangs ausschließlich mit dem internen Meldebeauftragten von Naschwelt. Die INSIGMA lässt sich regelmäßig in Bezug auf die notwendige Informationssicherheit unabhängig zertifizieren. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!