Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Der Käufer erkennt diese Bedingungen vorbehaltlos an. Abweichende Liefer-, Geschäfts- oder sonstige Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Die in Preislisten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind freibleibend, sie erhalten ihre Bestätigung und Verbindlichkeit erst durch unsere Lieferung und Rechnung. Es gelten jeweils die zur Zeit der Lieferung gültigen Listen- bzw. Tagespreise als vereinbart. Rechnungstag ist der Tag der Lieferung. Die täglich möglichen Preisschwankungen bei manchen Artikeln und die Zeitdifferenz zwischen Drucklegung des Ordersatzes bzw. der Preisliste und Rechnungsdatum machen diesen Vorbehalt notwendig. Wir sind berechtigt, angemessene Aufschläge vorzunehmen, sofern der Warentransport von uns durchgeführt wurde oder/und Mindermengen vorliegen.

Unsere Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungserteilung gesondert ausgewiesen. Mit „E“ gekennzeichnete Positionen unterliegen dem ermässigten, mit „V“ gekennzeichnete Positionen dem vollen Umsatz-Steuersatz. Ein Minus-Strich hinter einer Summe bedeutet, dass diese Zahl negativ ist (z. B. Retourengutschrift).

Ladenverkaufspreise sind unverbindliche Preisempfehlungen, die wir auf ausdrücklichen Wunsch unserer Käufer angeben. Diese entbinden den Käufer nicht von der eigenen kostendeckenden Kalkulation.

Lieferungsvorbehalte

Die Annahme von Aufträgen erfolgt freibleibend vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeit. Lieferfristen gelten als nur annähernd gegeben. Bei teilweiser oder verspäteter Lieferung sowie Nichtlieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Lieferung des Restes.
Die Lieferung und der Transport erfolgen durch unsere eigenen LKW´s oder durch von uns beauftragte Dritte. Bei Selbstabholung wird keine Transportvergütung gewährt.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsgegenwert ist bei Lieferung fällig und wird durch Banklastschrift erhoben. Unsere Nettopreiskalkulation beinhaltet schon einen Abzug von 3 % Skonto, so dass weitere Abzüge von der Rechnung nicht möglich sind und nicht vorgenommen werden dürfen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Zahlungsverzug des Käufers entbindet uns von der Lieferverpflichtung auch aus allen weiteren Geschäftsabschlüssen mit diesem. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden alle seine Zahlungsverpflichtungen fällig, gleich welcher Berechnungs- und Benennungsart, auch, soweit es sich um gestundete Forderungen handelt.

Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber hereingenommen. Die Hereinnahme erfolgt nur von Fall zu Fall mit unserer ausdrücklichen Genehmigung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäss eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir alle Forderungen, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind, sofort fällig stellen.

Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsbetriebe und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräussern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschl. Umsatzsteuer) mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Ware zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräusserte Vorbehaltsware berechnet haben.

Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräusserte Vorbehaltsware berechnet haben.

Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Meinung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.

Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Die Abtretungen beziehen sich ebenfalls auf Ersatzforderungen des Käufers, insbesondere auf solche aus Versicherungsverträgen.

Mängel

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehend, gegebenenfalls unter Vorlage des Lieferscheins, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als genehmigt.
Bei mangelhafter Lieferung hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, solange wir dem Käufer Ersatzlieferung anbieten. Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.

Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz der Fa. Naschwelt GmbH. Es entscheidet deutsches Recht

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